Stipendium 2024
Ausschreibung des Stipendiums 2024
Die WERKSTATT PLETTENBERG ist ein örtlicher Kunstverein, der seit 1984 mit einem jährlichen Stipendium die bildende Kunst fördert. Zu diesem Zweck stellt er finanzielle und räumliche Ressourcen zur Verfügung. Es ist Absicht des Vereins, begabten jungen, aber auch älteren Kunstschaffenden im Anschluss an ihr Studium vier Monate freien Arbeitens ohne größere finanzielle Sorgen zu ermöglichen. Um das Stipendium können sich bildende Künstler/innen mit Hochschulabschluss bewerben. Lehramtsanwärter/innen sind ausgeschlossen.
Das Aufenthaltsstipendium beginnt am 1. Juni 2024. Als Wohn- und Arbeitsort wird eine 2-Zimmer-Wohnung im Zentrum Plettenbergs mit Bad, Küche, einem mittelgroßen Atelier und mit kleinem Garten mietfrei mit einem monatlichen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 750 € angeboten. Bei dem Stipendiatenhaus handelt es sich um ein Baudenkmal aus der Zeit um 1845 mit späterem Anbau; der Wohnungsstandard ist einfach. Während des Stipendiums von Juni bis September soll sich die Stipendiatin oder der Stipendiat überwiegend dort aufhalten. Darüber hinaus wird während des Stipendiums Teilnahme an den Vereinsveranstaltungen erwartet. Der Verein organisiert zum Ende des Stipendiums eine Abschlussausstellung.
Das Formular des Bewerbungsbogens kann im Internet unter www.werkstatt-plettenberg.de heruntergeladen werden; die dort enthaltenen Angaben sind verbindlich. Bewerbungen erbitten wir bis 15. November 2023 an die Anschrift Goethestraße 16, 58840 Plettenberg. Bitte fügen Sie bei postalischer Bewerbung einen adressierten Rückumschlag bei. Alternativ ist eine digitale Bewerbung über die Adresse info@werkstatt-plettenberg.de möglich.
Es bleibt dem Verein vorbehalten, einzelne Bewerber/innen zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen. Die Auswahl der Stipendiatin oder des Stipendiaten erfolgt durch den Beirat; seine Entscheidung ist unanfechtbar.
Bei Nichteinhaltung der Anforderungen kann das Stipendium nach vorheriger schriftlicher Abmahnung ab dem ersten Tag des Folgemonats entzogen werden. Ab diesem Zeitpunkt entfallen die Geldzuwendungen und sonstigen unterstützenden Leistungen. Dies gilt auch, wenn die Stipendiatin oder der Stipendiat aus eigener Entscheidung vom Stipendium zurücktritt.
Plettenberg, den 21.09.2023
Engelkemeier Vila-Crummenerl
1. Vorsitzender stv. Vorsitzende